Jeder, der schon mal ein Elektrogerät gekauft hat, kennt es. Ein rechteckiger Aufkleber mit einer bunten Buchstabenskala und Informationen zum Produkt: das EU-Energielabel. Es ist für alle Hersteller verpflichtend und soll beim Kauf dabei helfen, Produkte untereinander besser vergleichen zu können.
Damit das auch in Zukunft gut funktioniert, hat die EU-Kommission sich dazu entschieden, das Energielabel zu erneuern. Ab 01.03.2021 ist dieses neue Label gültig. Auf welchen Produktgruppen es wann zu finden sein wird und weitere wichtige Infos haben wir in diesem Ratgeber zusammengetragen.
Neu ist eine einheitliche Energieeffizienzskala. Ihre Klassen sind jetzt für alle Produktgruppen einheitlich gültig: von der niedrigsten Stufe G bis zur höchsten Stufe A.
Neu ist auch, dass auf dem Energieeffizienzlabel ein QR-Code abgebildet ist. Dieser ist mit der neuen EU-Produktdatenbank EPREL (European Product Database for Energy Labeling) verknüpft und bietet dem Verbraucher weitere nicht gewerbliche Produktinformationen.
Außerdem wurden auf dem Label einige Piktogramme zu weiteren Produktkriterien grafisch überarbeitet und einzelne neue Piktogramme sind hinzugekommen (Energieeffizienz im HDR-Modus bei TVs und Displays, Waschzeit bei Waschmaschinen). Neben der Angabe des Energieverbrauchs sollen diese zusätzlichen Informationen einen besseren Produktvergleich ermöglichen und eine Kaufentscheidung erleichtern.
Der Energieverbrauch wird jetzt mit mehr Alltagsbezug, angepasst an die Geräteklassen, angegeben:
Diese neuen kWh-Angaben können beim Vergleich von altem und neuem Label zu unterschiedlichen Werten beim gleichen Produkt führen.
Das neue EU-Energielabel ersetzt das schon über 20 Jahre alte Label. Ab dem 01.03.2021 ist es gültig und nach einer kurzen Übergangszeit wird auf folgenden Produktgruppen ab dem 19.03.2021 nur noch das neue Energielabel zu finden sein: Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore.
Die Vorgaben der Ökodesignrichtlinien sind dazu da, Produkte nachhaltiger und verbraucherfreundlicher zu gestalten. Sie werden ständig aktualisiert, um neuen Anforderungen gerecht zu werden. So auch jetzt. Neu ist, dass in Zukunft Ersatzteile sieben Jahre lang verfügbar und innerhalb von 15 Tagen lieferbar sein müssen. Und auch die Reparaturanleitungen müssen zukünftig für Verbraucher im Internet abrufbar sein. All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Langlebigkeit der Geräte zu erhöhen.
Die Umstellung auf das neue Energielabel erfolgt stufenweise, da man sich an der Fertigstellung der entsprechenden EU-Verordnung orientiert. Für 2021 ist die Umstellung für die Produktgruppen Kühl- und Gefriergeräte, Weinlagerschränke, Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler sowie für Fernseher und Displays vorgesehen.
Wie geht es weiter?
In 2021 ist noch eine weitere Produktgruppe von dem neuen Energielabel betroffen: Lichtquellen. Seit dem 01.09.2021 werden die derzeitigen EU-Verordnungen durch einschlägige Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienzkennzeichnung aktualisiert, sodass Lichtquellen fortan mit einem neuen Energielabel, ebenfalls mit der einheitlichen Skalierung A-G, versehen werden. Bei Lichtquellen sind die Fristen im Vergleich zu den anderen genannten Produktgruppen jedoch deutlich länger: Kennzeichnungspflichtige Lichtquellen mit dem "alten" Energielabel bekommen eine Übergangsfrist von 18 Monaten. In dieser Zeit darf der Handel eine Umetikettierung vornehmen. Dies gilt auch für den Onlinehandel und Fernabsatz. Ab dem 01.03.2023 müssen dann alle Lichtquellen das neue Label führen. Für alle anderen gelabelten Produktgruppen, wie Klimageräte, Trockner, Staubsauger, Warmwasserbereiter etc., folgt die Einführung der neuen Labels erst nachdem die neuen EU-Verordnungen in Kraft getreten sind. Das bedeutet, die Einführung der neuen Energielabel ist erst ab 2022 zu erwarten.
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