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ALDI befürwortet europäisches Lieferkettengesetz

29.09.2020 ALDI sieht großes Potenzial in einer Gesetzgebung, um die Einhaltung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten zu gewährleisten. Dazu haben ALDI Nord und ALDI SÜD ein Positionspapier veröffentlicht.

Presse von ALDI Nord

Die Unternehmensgruppen ALDI Nord und ALDI SÜD möchten weiter zur verbesserten Achtung der Menschenrechte entlang internationaler Lieferketten beitragen. ALDI fordert einen offenen Dialog über verbindliche Vorschriften zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen und bietet Expertise im Konsultationsprozess zur Entwicklung künftiger Gesetze an. Bereits im Jahr 2018 haben ALDI Nord und ALDI SÜD eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte veröffentlicht. Nun möchten die Discounter den nächsten Schritt gehen und positionieren sich für eine gesetzliche Regelung in Form eines europäischen Lieferkettengesetzes, als wichtigen Bestandteil einer internationalen Lösung, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Veränderungen voranzutreiben.

Internationaler Ansatz erstrebenswert

„Wir stellen unser Wissen, unsere Erfahrung und vor allem unser Engagement als globale Unternehmensgruppen gerne zur Verfügung, um die Entwicklung einer Gesetzgebung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie wirkungsvoller Maßnahmen zu unterstützen. Wir sind davon überzeugt, dass eine gesetzliche Regelung zur verbesserten Achtung der Menschenrechte beitragen kann. Allerdings ist dies nur möglich, wenn Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Wir möchten den Umfang der Sorgfaltspflicht an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen ausrichten, die Praxistauglichkeit sicherstellen und streben einen international einheitlichen Ansatz an“, so Erik Hollmann, Director Corporate Responsibility & Quality Assurance bei ALDI Nord.

„Jedes Unternehmen hat die Pflicht, Verantwortung für die Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu übernehmen. ALDIs Einsatz für eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht stützt sich auf die Überzeugung, dass eine gesetzliche Grundlage entscheidend ist, um einheitliche Bedingungen für alle Unternehmen zu schaffen“, so Anke Ehlers, Geschäftsführerin der Abteilung Corporate Responsibility International (CRI) der Unternehmensgruppe ALDI SÜD.

Großes Potenzial für positive Veränderungen

Die Einführung einer gesetzlich verankerten, wirkungsorientierten unternehmerischen Sorgfaltspflicht ist eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung der Menschenrechte entlang komplexer, internationaler Lieferketten. ALDI sieht großes Potenzial in einer entsprechenden Gesetzgebung, da Unternehmen so dazu ermutigt werden, zu Veränderungen beizutragen und kooperative Ansätze zu verfolgen.

Das „Internationale Positionspapier zur gesetzlichen Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen“ finden Sie hier.

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