ALDI Nord ist es wichtig, seinen Kundinnen und Kunden während der gesamten Öffnungszeit einen schnellen und bequemen Einkauf sowie ausreichend Parkraum zu bieten. Schon seit langer Zeit wird auf den ALDI Parkplätzen eine für den Einkauf großzügig bemessene Zeitspanne angegeben, verbunden mit dem Hinweis, dass unsere Kundinnen und Kunden eine Parkscheibe auslegen müssen. Vor allem an Standorten, wo viele Fremdparker die ALDI Parkplätze nutzen, hat sich ALDI Nord für verschiedene Systeme zur Überwachung der Parkdauer entschieden.
Die Parkraumüberwachung soll ein Service für die ALDI Kundschaft sein, damit Fremdparkende, vor allem in Gegenden mit nahegelegenen Bahnhöfen oder vielen Touristinnen und Touristen, verhindert werden können. Die Strafhöhe, die bei Überschreiten der Parkzeit entsteht, ist an den jeweiligen Standorten gut sichtbar ausgeschildert. ALDI Nord verdient kein Geld mit der Überwachung und ist nicht prozentual an den erhobenen Vertragsstrafen beteiligt. Zudem ist ALDI Nord nicht die verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinne bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Dies läuft alles über einen externen Dienstleister.
An einigen Standorten bitten wir unsere Kundinnen und Kunden eine Parkscheibe auszulegen und lassen sie durch einen Dienstleister kontrollieren. Bei einem anderen System setzt unser Dienstleister Bodensensoren ein. Sobald der in der Bodenfläche der Parkbucht installierte Sensor ein abgestelltes Fahrzeug erkennt, beginnt die Zeiterfassung während unserer Öffnungszeiten automatisch. Das Auslegen einer Parkscheibe entfällt somit für unsere Kundinnen und Kunden. Erst wenn die Parkzeit überschritten wird, überprüfen Servicemitarbeitende unseres Dienstleisters vor Ort das betreffende Fahrzeug und bringen eine Zahlungsaufforderung gut sichtbar an der Windschutzscheibe an.
Vereinzelt wird von unseren Dienstleistern ein weiteres System genutzt: Bei der Einfahrt auf den Parkplatz erfasst eine Kamera ausschließlich das Kfz-Kennzeichen. Beim Verlassen des Parkplatzes prüft eine weitere Kamera das Kennzeichen und die dazugehörige Parkdauer. Ist die maximal zulässige Parkdauer überschritten, ermittelt der Dienstleister den Halter und stellt eine Vertragsstrafe zu. Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben werden hierbei natürlich eingehalten.
Uns ist es wichtig, unseren Kundinnen und Kunden während der gesamten Öffnungszeit einen schnellen und bequemen Einkauf sowie ausreichend Parkraum zu bieten. Eine externe Vermietung von Parkplätzen für die Zeit zwischen unserer Geschäftsschließung und -öffnung ist daher derzeit nicht vorgesehen. Die Parkplätze unserer Märkte befinden sich aber nur zum Teil im Eigentum von ALDI Nord. Daneben gibt es auch Mietobjekte oder gemeinsam genutzte Parkplätze mit anderen Händlern, auf denen andere Regeln gelten könnten. Diese sind entsprechend ausgeschildert.
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